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Verrät ein Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse, kann ihm auch ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Eine Frist für die Arbeitsaufnahme während der Rufbereitschaft ist nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist den Betrieb von seiner Wohnung aus gar nicht erreichen kann.
Wird die Filiale eines Unternehmens geschlossen, kann der Arbeitgeber die dort beschäftigten Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung versetzen.
Am Arbeitsplatz geschlossene Aufhebungsverträge kann der Arbeitnehmer später nicht widerrufen.
Es ist zulässig, wenn nach einer Betriebsübernahme nur die Stammbelegschaft Weihnachtsgeld erhält, nicht aber die übernommenen Arbeitnehmer.
Kündigungen wegen zunehmender Kundenreklamationen bedürfen einer vorherigen Abmahnung.
Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.
 
mrl-sahe 2024-12-03 wid-16 drtm-bns 2024-12-03